IGEFA
Sicherheitsprüfung für Nutzfahrzeuge und Busse

SP für für
Busse und NFZ

Amtliche SP nach § 29 StVZO.

Zertifizierte Prüfingenieure für schwere Nutzfahrzeuge
Erfahrene GTÜ-Partner im hoheitlichen Auftrag
Professionelle Prüfung für maximale Flottensicherheit

Ablauf: Sicherheitsprüfung für Nutzfahrzeuge und Busse

So läuft es für Sie bei uns in 3 Schritten ab – schnell, unkompliziert und transparent.

01

Kontakt aufnehmen oder vorbeikommen

Wir planen gemeinsam Ihren Wunschtermin oder Sie schauen spontan während der Öffnungszeiten an unseren Standorten vorbei.

02

Prüfprotokoll und Fahrzeugpapiere übergeben

bergeben Sie Ihre Unterlagen sowie das aktuelle Prüfbuch direkt an unsere qualifizierten Prüfingenieure vor Ort.

03

Sicherheitsprüfung durchführen und Plakette erhalten

Nach erfolgreicher Durchsicht der sicherheitsrelevanten Bauteile händigen wir den Prüfbericht aus und bringen die Prüfmarke an.

Was Sie mitbringen müssen

Damit Ihre Prüfung reibungslos verläuft, denken Sie bitte an die folgenden Unterlagen für Ihren Termin:

Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)

Das Original-Dokument wird zwingend für die Erstellung des offiziellen Prüfberichts benötigt.

Vorheriger Untersuchungsbericht der HU

Der Nachweis der letzten Hauptuntersuchung dient dem Prüfingenieur als wichtige Abgleichsgrundlage.

Nachweisbuch für die Sicherheitsprüfung

Im SP-Prüfbuch werden alle durchgeführten Sicherheitsprüfungen sowie Mängelhistorien des Fahrzeugs dokumentiert.

Was Sie mitbringen müssen
Amtliche Sicherheitsprüfung bei IGEFA
Ihre verlässliche SP für Lkw, Busse und schwere Anhänger

Amtliche Sicherheitsprüfung bei IGEFA

Die Prüfingenieurinnen und Prüfingenieure im Team von IGEFA sind als Partner der GTÜ im Sinne der Verkehrssicherheit tätig und arbeiten im Rahmen ihrer Prüftätigkeit im Namen und auf Rechnung der GTÜ. Sie setzen unter anderem die in § 29 StVZO gesetzlich vorgeschriebenen Bestimmungen für Verkehrssicherheitsprüfungen um und handeln damit im hoheitlichen Auftrag.

Neben der Hauptuntersuchung (HU) für Zweiräder, Pkw, Nutzfahrzeuge und Anhänger steht die Sicherheitsprüfung (SP) für Nutzfahrzeuge und Kraftomnibusse im Mittelpunkt der Arbeit.

Die Ansprüche an die Fahrzeugsicherheit im Transportbereich sind kontinuierlich hoch. Bei IGEFA werden Sicherheitsprüfungen nach § 29 StVZO an Lkw, Zugmaschinen und Kraftomnibussen qualifiziert durchgeführt.

Die Sicherheitsprüfung wird fällig bei:

Bussen und anderen Kraftfahrzeugen mit mehr als 8 Fahrgastplätzen.

Lkw zur Güterbeförderung, Arbeits- und Zugmaschinen mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 7,5 Tonnen und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 40 km/h.

Anhängern (einschließlich angehängten Arbeitsmaschinen und Wohnanhängern) mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 10 Tonnen und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 40 km/h.

Die aufgeführten Fahrzeuge müssen neben den fest definierten Terminen der Hauptuntersuchung auch die Termine der Sicherheitsprüfung wahrnehmen. Die Fälligkeit der Prüftermine lässt sich auf dem Untersuchungsbericht, dem Prüfprotokoll oder anhand der am Fahrzeug angebrachten Prüfmarke ablesen.

Fahrzeughalterinnen, Fahrzeughalter und das Fahrpersonal tragen die Verantwortung dafür, dass die vorgeschriebenen Untersuchungen immer fristgerecht durchgeführt werden. Es empfiehlt sich daher, regelmäßig die Laufzeit der HU- und SP-Plaketten zu überprüfen und rechtzeitig einen Prüftermin zu vereinbaren.

In Ihrer Nähe

Hier werden Termine für Sicherheitsprüfung für Nutzfahrzeuge und Busse angeboten

KFZ-Prüfstelle der GTÜ in Oldenburg
Oldenburg

KFZ-Prüfstelle der GTÜ in Oldenburg

Bremer Heerstr. 266, 26135 Oldenburg
Mo - Fr: 09:00 - 18:00 Uhr, Sa: 09:00 - 12:00 Uhr
Kfz-Prüfstelle der GTÜ in Bremen
Bremen

Kfz-Prüfstelle der GTÜ in Bremen

Osterholzer Heerstr. 222, 28325 Bremen
Mo - Fr: 09:00 - 12:00 Uhr

Unsere Partner

Unsere Partnern geben Ihnen Ihre Sicherheit.

BVSK
Aviloo
GTÜ
Ifs
Classic Data
BVSK
Aviloo
GTÜ
Ifs
Classic Data
BVSK
Aviloo
GTÜ
Ifs
Classic Data

Sicherheitsprüfung für Nutzfahrzeuge und Busse: Häufige Fragen

Hier finden Sie schnelle Antworten auf die wichtigsten Fragen.

Die Sicherheitsprüfung ist eine vertiefte Zwischenprüfung für schwere Nutzfahrzeuge, Busse und große Anhänger zwischen den regulären Hauptuntersuchungen. Während bei der HU das gesamte Fahrzeug untersucht wird, liegt der Schwerpunkt der SP auf besonders sicherheitsrelevanten und verschleißintensiven Baugruppen wie Bremsanlage, Lenkung, Fahrwerk und Rädern.
Eine SP ist gesetzlich vorgeschrieben für Busse mit mehr als 8 Fahrgastplätzen, Lkw sowie Zugmaschinen mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 Tonnen und einer Höchstgeschwindigkeit von mehr als 40 km/h. Ebenso davon betroffen sind Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von über 10 Tonnen.
Die Fälligkeit der Sicherheitsprüfung lässt sich am gelben SP-Schild (Prüfmarke) ablesen, das hinten am Fahrzeug angebracht ist. Der Pfeil auf dem Schild zeigt auf den Monat und das Jahr der nächsten fälligen Prüfung. Zudem ist der genaue Termin im letzten Untersuchungsbericht eingetragen.
Wird der Termin für die Sicherheitsprüfung überschritten, drohen dem Fahrzeughalter und dem Fahrpersonal Bußgelder sowie Punkte in Flensburg. Bei einer Überziehung von mehr als zwei Monaten ist zudem eine erweiterte Ergänzungsprüfung erforderlich, die mit zusätzlichen Kosten verbunden ist.
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