
Amtliche SP nach § 29 StVZO.
So läuft es für Sie bei uns in 3 Schritten ab – schnell, unkompliziert und transparent.
Wir planen gemeinsam Ihren Wunschtermin oder Sie schauen spontan während der Öffnungszeiten an unseren Standorten vorbei.
bergeben Sie Ihre Unterlagen sowie das aktuelle Prüfbuch direkt an unsere qualifizierten Prüfingenieure vor Ort.
Nach erfolgreicher Durchsicht der sicherheitsrelevanten Bauteile händigen wir den Prüfbericht aus und bringen die Prüfmarke an.
Damit Ihre Prüfung reibungslos verläuft, denken Sie bitte an die folgenden Unterlagen für Ihren Termin:
Das Original-Dokument wird zwingend für die Erstellung des offiziellen Prüfberichts benötigt.
Der Nachweis der letzten Hauptuntersuchung dient dem Prüfingenieur als wichtige Abgleichsgrundlage.
Im SP-Prüfbuch werden alle durchgeführten Sicherheitsprüfungen sowie Mängelhistorien des Fahrzeugs dokumentiert.


Die Prüfingenieurinnen und Prüfingenieure im Team von IGEFA sind als Partner der GTÜ im Sinne der Verkehrssicherheit tätig und arbeiten im Rahmen ihrer Prüftätigkeit im Namen und auf Rechnung der GTÜ. Sie setzen unter anderem die in § 29 StVZO gesetzlich vorgeschriebenen Bestimmungen für Verkehrssicherheitsprüfungen um und handeln damit im hoheitlichen Auftrag.
Neben der Hauptuntersuchung (HU) für Zweiräder, Pkw, Nutzfahrzeuge und Anhänger steht die Sicherheitsprüfung (SP) für Nutzfahrzeuge und Kraftomnibusse im Mittelpunkt der Arbeit.
Die Ansprüche an die Fahrzeugsicherheit im Transportbereich sind kontinuierlich hoch. Bei IGEFA werden Sicherheitsprüfungen nach § 29 StVZO an Lkw, Zugmaschinen und Kraftomnibussen qualifiziert durchgeführt.
Die Sicherheitsprüfung wird fällig bei:
Bussen und anderen Kraftfahrzeugen mit mehr als 8 Fahrgastplätzen.
Lkw zur Güterbeförderung, Arbeits- und Zugmaschinen mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 7,5 Tonnen und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 40 km/h.
Anhängern (einschließlich angehängten Arbeitsmaschinen und Wohnanhängern) mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 10 Tonnen und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 40 km/h.
Die aufgeführten Fahrzeuge müssen neben den fest definierten Terminen der Hauptuntersuchung auch die Termine der Sicherheitsprüfung wahrnehmen. Die Fälligkeit der Prüftermine lässt sich auf dem Untersuchungsbericht, dem Prüfprotokoll oder anhand der am Fahrzeug angebrachten Prüfmarke ablesen.
Fahrzeughalterinnen, Fahrzeughalter und das Fahrpersonal tragen die Verantwortung dafür, dass die vorgeschriebenen Untersuchungen immer fristgerecht durchgeführt werden. Es empfiehlt sich daher, regelmäßig die Laufzeit der HU- und SP-Plaketten zu überprüfen und rechtzeitig einen Prüftermin zu vereinbaren.
Hier werden Termine für Sicherheitsprüfung für Nutzfahrzeuge und Busse angeboten


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