IGEFA
Unfallgutachten / Schadengutachten

Unabhängiges Schadengutachten nach
einem Unfall

Rechtssichere und neutrale Unfallgutachten für eine faire Schadenregulierung.

Vollkommen neutrale und versicherungsunabhängige Schadensbewertung
Detaillierte Beweissicherung für volle Kostenübernahme
Präzise Kalkulation moderner Reparatur- und Wiederbeschaffungswerte
Schnelle Bearbeitung und direkte Begutachtung vor Ort

Ablauf: Unfallgutachten / Schadengutachten

So läuft es für Sie bei uns in 4 Schritten ab – einfach, kompetent und kundenfreundlich.

01

Termin vereinbaren oder kontaktieren

Nehmen Sie direkt telefonisch oder online Kontakt zu uns auf, um schnell einen flexiblen Besichtigungstermin zu vereinbaren.

02

Fahrzeug begutachten lassen

Unser qualifizierter KFZ-Sachverständiger untersucht Ihren Unfallschaden präzise vor Ort, in der Werkstatt oder an unserem Standort.

03

Rechtssicheres Gutachten erhalten

Wir erstellen Ihr detailliertes Schadengutachten inklusive Beweissicherung, Schadenshöhe und Wertminderung innerhalb kürzester Zeit für die Versicherung.

04

Direkte Abrechnung mit Versicherung

Wir übermitteln das Gutachten direkt an die regulierende Versicherung und rechnen unsere Kosten ohne Aufwand für Sie ab.

Was wir von Ihnen benötigen

Damit Ihr alles reibungslos verläuft, denken Sie bitte an die folgenden Unterlagen und Informationen:

Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)

Wichtiges Dokument zur eindeutigen Identifikation aller technischen Fahrzeugdaten und des Halters.

Kontaktdaten der gegnerischen Versicherung

Benötigt für die reibungslose Schadensabwicklung und direkte Kostenübernahme der Erstellung.

Unfallbericht oder Polizeiaktenzeichen

Hilft bei der klaren Dokumentation des Unfallhergangs sowie der Zuordnung aller Beteiligten.

Was wir von Ihnen benötigen
Unabhängiges Schadengutachten bei IGEFA
Rechtssichere Unfallgutachten für eine faire Regulierung Ihres Schadens.

Unabhängiges Schadengutachten bei IGEFA

Die Sachverständigen bei IGEFA arbeiten neutral und unabhängig. Somit wird gewährleistet, dass der entstandene Schaden fair und in vollem Umfang erfasst sowie dokumentiert wird, damit der Schaden bei der gegnerischen Versicherung geltend gemacht werden kann.

Für die Regulierung eines Schadens sollte ein Gutachten zugrunde liegen, aus dem im Haftpflicht- wie im Kaskoschadensfall die Reparaturkosten, der Wiederbeschaffungswert sowie der verbleibende Restwert hervorgehen. Auch die Frage einer etwaigen Wertminderung, der Reparatur- oder Wiederbeschaffungsdauer und der Nutzungsausfallentschädigung wird in einem Haftpflichtgutachten behandelt.

Hierzu sollte ein neutraler und versicherungsunabhängiger Gutachter zu Rate gezogen und mit der Erstellung beauftragt werden. Damit ist sichergestellt, dass keine einseitigen Interessen bei der Schadenregulierung verfolgt werden und alle berechtigten Ansprüche Berücksichtigung finden.

Die Leistungen im Überblick:

Fahrzeugbesichtigung und Fotodokumentation: Das Fahrzeug wird sorgfältig in Augenschein genommen und der Schaden fotografisch dokumentiert. Falls notwendig, wird das Fahrzeug auf die Hebebühne gefahren, um eine vollständige Einsicht der betroffenen Stellen zu gewährleisten.

Zustandsbeurteilung des Fahrzeugs: Eine genaue Bewertung des Gesamtzustands wird durchgeführt.

Detaillierte Reparaturkostenkalkulation: Die voraussichtlichen Reparaturkosten werden mithilfe aktuellster Kalkulationsprogramme präzise berechnet.

Bestimmung der Reparaturdauer: Die erforderliche Zeit für die Reparatur wird zuverlässig ermittelt.

Prüfung der Reparaturkostenrechnung: Rechnungen werden sorgfältig auf ihre Richtigkeit überprüft.

Ermittlungen bei Totalschäden: Der Fahrzeugwert vor dem Unfall sowie die Wiederbeschaffungsdauer werden exakt bestimmt.

Stellungnahme zu Wertminderung/Wertverbesserung: Mögliche Wertminderungen oder Wertverbesserungen werden fachgerecht bewertet.

Bestimmung des Restwertes: Der Restwert des Fahrzeugs wird ermittelt.

Kostenvoranschläge: Im Falle von kleineren Bagatellschäden werden übersichtliche Kostenvoranschläge erstellt.

In Ihrer Nähe

Hier werden Termine für Unfallgutachten / Schadengutachten angeboten

Kfz-Prüfstelle der GTÜ in Bremen
Bremen

Kfz-Prüfstelle der GTÜ in Bremen

Osterholzer Heerstr. 222, 28325 Bremen
Mo - Fr: 09:00 - 12:00 Uhr

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Unfallgutachten / Schadengutachten: Häufige Fragen

Hier finden Sie schnelle Antworten auf die wichtigsten Fragen.

Bei einem unverschuldeten Haftpflichtschaden muss die Versicherung des Unfallverursachers die vollständigen Kosten für den unabhängigen KFZ-Sachverständigen übernehmen.
Ein Gutachten lohnt sich bereits ab einer Schadenshöhe von ca. 750 Euro (Bagatellgrenze), um Reparaturkosten, Wertminderung und Nutzungsausfall rechtssicher festzustellen.
Ja, als Geschädigter haben Sie das freie Recht, einen unabhängigen Sachverständigen Ihrer Wahl zu beauftragen, selbst wenn die Gegenseite einen eigenen Gutachter schickt.
Nach der sorgfältigen Begutachtung Ihres Fahrzeugs wird das fertige Gutachten in der Regel innerhalb von 24 bis 48 Stunden erstellt und übermittelt.
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